
Die einseitige Abänderbarkeit eines Anstellungsvertrages
Artikelnummer: 9640852
Beschreibung
In den letzten Jahren hat sich das Verständnis für die Aufgaben des Staates geändert. So sind Bestrebungen im Gang, das öffentliche Dienstrecht flexibler zu gestalten, um so eine leistungsfähige Verwaltung zu garantieren. Dies soll durch eine Angleichung der Anstellungsbedingungen im öffentlichen Dienst an die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des OR erreicht werden. Im Kanton Basel-Landschaft ist beispielsweise der Beamtenstatus anlässlich der Revision des öffentlichen Dienstrechts vom 25. September 1997 durch ein Anstellungsverhältnis mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ersetzt worden.
Sind die privatrechtlichen oder vertraglichen öffentlich-rechtlichen Anstellungsformen im Bereich des öffentlichen Dienstes wirklich flexibler? Im Privatrecht kann der Vertragsinhalt bis auf wenige Ausnahmen frei vereinbart werden. Demgegenüber ist ein Gemeinwesen bei seinen Tätigkeiten immer an das Gesetz und insbesondere an das Gleichbehandlungsgebot gebunden und verfügt so über einen weniger grossen Verhandlungsspielraum.
Im Rahmen dieser Dissertation wird auf die Frage eingegangen, ob und wie ein Gemeinwesen als Arbeitgeber einseitig, das heisst ohne Mitwirkung oder sogar gegen den Willen des Angestellten in den Inhalt eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrages eingreifen kann.
Zusätzliche Produktinformationen
- Medienart
- Buch
- Erscheinungsjahr
- 2008 u. älter
- Verfasser
- Christine von Arx
- Reihe / Bandnummer
- Recht und Politik des Kantons Basel-Landschaft 19
- ISBN
- 978-3-85673-319-3
- Jahr
- 2002
- Seitenzahl
- 226 Seiten
- Einband
- gebunden
- Illustrationen
- illustriert
- Bemerkung
- Dissertation
Herstellerinformationen
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